ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der jeweils gültigen Fassung, umfassen alle beteiligten Personengruppen und Nutzungsberechtigten von Krosskräftig, Patrik Gmeiner, Hubermöser 687/2, 6863 Egg.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Leistungen, die über das Unternehmen Krosskräftig, Patrik Gmeiner angeboten und abgerechnet werden.

Für Bewegungseinheiten und andere Angebote, die über einen Verein abgewickelt werden, gelten nicht diese AGB, sondern die jeweils gültigen vereinsinternen Teilnahmebedingungen.


2. Vertragsbestimmungen – Mitgliedsvereinbarung

2.1 Vertrag

Beim Online-Vertragsabschluss über eine Website bestätigt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „Buchen“ ein verbindliches Angebot des ausgewählten Vertrages.
Die genauen Vertragsdetails sind für das Mitglied in seinem Kundenportal aufgelistet.

2.1 Vertragsdauer

Der Vertrag endet mit dem letzten Tag des lt. Tarif-Abo abonnierten Vertrages. Das bedeutet, dass der Vertrag mit Ablauf des letzten Tages der Mindestvertragslaufzeit endet.

2.2 Vertragskündigung

Die Ausnahmen einer vorzeitigen Kündigung sind nur unter Punkt 3. Außerordentliche Vertragsauflösung möglich.

2.3 Zahlungsvereinbarung

Das Mitglied ist zu einer Zahlung der lt. Tarif bezeichneten Leistungen verpflichtet. Der Mitgliedsbeitrag wird mittels SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

2.3.1 Preisanpassung

Der Mitgliedsbeitrag kann erstmals nach Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit und in weiterer Folge höchstens einmal pro Kalenderjahr angepasst werden.

Eine Anpassung erfolgt ausschließlich entsprechend der prozentuellen Veränderung des von Statistik Austria veröffentlichten österreichischen Verbraucherpreisindex (VPI 2020) oder eines an dessen Stelle tretenden Indexes.

Die Preisanpassung darf sowohl nach oben als auch nach unten erfolgen.

Das Mitglied wird über eine geplante Anpassung des Mitgliedsbeitrags rechtzeitig vor Wirksamwerden schriftlich oder per E-Mail informiert.

Eine Preisanpassung gilt nicht rückwirkend und betrifft ausschließlich zukünftige Zahlungsperioden.

2.3.2 Abrechnung nach Kalendertagen

Der Mitgliedsbeitrag wird kalendertagsgenau berechnet.

Beginnt oder endet ein Vertragsverhältnis nicht am ersten bzw. letzten Tag eines Kalendermonats, wird der Mitgliedsbeitrag anteilig entsprechend der tatsächlichen Anzahl der Nutzungstage berechnet.

Der monatliche Mitgliedsbeitrag stellt einen Durchschnittsbetrag dar. Aufgrund der anteiligen Abrechnung kann es im ersten und letzten Vertragsmonat zu abweichenden Abbuchungsbeträgen kommen.

Über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg entspricht die Summe der geleisteten Zahlungen dem vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag multipliziert mit der Anzahl der Vertragsmonate.

2.3.3 Stilllegung, Feiertage und Urlaubszeiten

Zeiten, in denen aufgrund von Feiertagen, Urlaubszeiten oder einer vorübergehenden Stilllegung des Trainingsbetriebs keine Trainings stattfinden, werden an das Ende der Vertragslaufzeit angehängt.

Die Abrechnung erfolgt auch in diesen Fällen kalendertagsgenau, wodurch es zu anteiligen Abbuchungen kommen kann. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge erfolgt nicht.

2.4 Zahlungsverzug

Gerät der Kunde mit den lt. Tarif vereinbarten Zahlungen mehr als vier Wochen in Verzug, werden sämtliche Zahlungen für den Rest der Vertragszeit sofort zur Zahlung fällig. Mahn- und Einbringungskosten werden je nach Aufwand berechnet. Betreibungskosten bei Zahlungsrückständen werden als Kosten gesondert und aufgeschlüsselt ausgewiesen.

2.5 Änderungen von Mitgliedsdaten

Das Mitglied hat uns jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Mobilnummer, Bankverbindung etc., unverzüglich mitzuteilen.

2.6 Rücktrittsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mittels Brief oder E-Mail eine eindeutige Erklärung an (Krosskräftig, Patrik Gmeiner, Hubermöser 687, 6863 Egg oder patrikgmeiner17@gmail.com) senden.

Für die Rückzahlung verwendet Krosskräftig dasselbe Zahlungsmittel, das Sie für die Einzahlung eingesetzt haben, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so muss der Betrag gezahlt werden, der dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen entspricht.

2.7 Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Grundsätzlich ist bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen von Krosskräftig keinerlei Reduktion oder Rückforderung von Beitragszahlungen sowie eine Anrechnung der versäumten Vertragszeit zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

2.8 Kursgebühren bei Kursen mit fixer Einheitenanzahl

Kurse werden teilweise zu einem fixen Pauschalpreis für eine vordefinierte Anzahl an Einheiten angeboten.

Mit der Buchung eines solchen Kurses erwirbt der Teilnehmer das Recht zur Teilnahme an der vereinbarten Anzahl an Einheiten innerhalb des vorgesehenen Kurszeitraums.

Eine Nichtteilnahme an einzelnen Einheiten, unabhängig vom Grund, begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung, Preisreduktion oder Übertragung von Einheiten auf einen späteren Zeitraum oder auf andere Personen.

Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist ausgeschlossen, ausgenommen gesetzlich zwingende Rücktrittsrechte oder eine ausdrücklich schriftlich vereinbarte Sonderregelung.


3. Außerordentliche Vertragsauflösung

3.1 Dauerhafte schwere gesundheitliche Beeinträchtigung

Wird das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert, kann die versäumte Trainingszeit nach Vertragsende nachgeholt werden.

Dauert die Verhinderung länger als 60 Tage, kann das Mitglied den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen. Als Nachweis ist die Bestätigung eines Allgemeinmediziners vorzulegen. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Vertrages.

3.2 Schwangerschaft

Im Falle einer Schwangerschaft kann das Mitglied den Vertrag zum Ende des laufenden Kalendermonats auflösen. Als Nachweis ist eine ärztliche Bestätigung oder der Mutter-Kind-Pass vorzulegen.

3.3 Umzug

Bei einem Umzug des Mitglieds außerhalb des Bundeslandes Vorarlberg kann das Mitglied den Vertrag zum Ende des laufenden Kalendermonats auflösen. Als Nachweis ist eine Meldebestätigung des neuen Wohnortes vorzulegen.

3.4 Abwicklung der außerordentlichen Vertragsauflösung

Sollte ein angeführtes Ereignis eintreten, welches eine außerordentliche Vertragsauflösung zur Folge hat, kann ein schriftliches Ansuchen um außerordentliche Vertragsauflösung an Krosskräftig gestellt werden. Mindestangaben sind: Name und Anschrift des Antragstellers, Begründung des Ansuchens und schriftliche Bestätigung.


4. Haftung für Schäden, Krankheiten und Verletzungen

4.1 Geräte und Equipment

Die Benutzung der Equipments, Geräte bzw. der Anlagen von Krosskräftig erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr.

Für jegliche Schäden, welche im Zusammenhang mit der Benützung der Equipments und Geräte entstehen und aus Unfällen, Verletzungen oder Krankheiten resultieren, besteht seitens von Krosskräftig und deren Mitarbeitern keinerlei Haftung.

Das Krosskräftig-Team übernimmt insbesondere keine Haftung für Verletzungen oder sonstige Gesundheitsbeeinträchtigungen, die dadurch entstehen, dass ein Trainingsgast nicht körperlich gesund oder nicht imstande ist, mit der von ihm gewählten Trainingsart oder Intensität zu trainieren.

Alle Trainingsgäste haben ihr Training stets nach den individuellen körperlichen und konstitutionellen Fähigkeiten auszurichten.

Eine Haftung für Schäden aus Überforderung, Überanstrengung oder durch falsche, nicht der ursprünglichen Nutzung entsprechende Verwendung von Inventar kann nicht übernommen werden.

4.2 Trainieren mit Krankheitssymptomen

Im Sinne einer epidemiologischen Prävention wird ersucht, auch bei leichten Krankheitssymptomen wie Husten, Schnupfen usw. auf ein Training zu verzichten.

Die anwesenden Mitarbeiter sind berechtigt, Mitglieder bei entsprechenden Symptomen temporär vom Training auszuschließen.

4.3 Verlust von Wertgegenständen

Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen. Wertgegenstände sind vom Kunden eigenverantwortlich zu verwahren.


5. Einverständniserklärung Foto- und Filmaufnahmen

5.1 Foto- und Filmaufnahmen

Der/die Mitglieder erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zu Bildaufnahmen seiner/ihrer Person. Diese Zustimmung erfolgt unentgeltlich.

Der/die Abgebildete erklärt sich einverstanden, dass Bild- und Filmaufnahmen zum Zweck von Werbung, Berichterstattung, Bewerbung, Nachberichterstattung, Dokumentation oder Veröffentlichung in Print- und elektronischen Medien (z. B. Website, Instagram, Facebook, Google usw.) verwendet werden dürfen.

Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage eines berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.


6. Krosskräftig-Ordnung

6.1 Trainingsutensilien

Zur Grundausstattung zählen geeignete Trainingsbekleidung, stabile Turnschuhe (kein Barfußtraining) sowie ein Handtuch, welches aus hygienischen Gründen verpflichtend ist.

Das Training mit freiem oder teilweise bekleidetem Oberkörper ist nicht gestattet.

6.2 Schweißtuch (Handtuch)

Die Nutzung von Trainingsgeräten, Matten und Bänken ist aus hygienischen Gründen nur mit Handtuch gestattet.

6.3 Handhabung von Trainingsgeräten und Trainingsutensilien

Trainingsgeräte dürfen ausschließlich ihrem vorgesehenen Zweck entsprechend verwendet werden.

Bei fehlenden Kenntnissen über die sachgerechte Nutzung ist die Buchung eines Betreuungspakets (Personaltraining) verpflichtend.

6.4 Mitbringen von Begleitpersonen

Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) sowie von Tieren ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Ausnahmen können im Einzelfall mit dem anwesenden Mitarbeiter abgestimmt werden.


7. Haftungsausschlusserklärung In- und Outdoortraining

7.1

Die Teilnahme am Training erfolgt freiwillig, auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

Ansprüche aus Schäden oder Verletzungen sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Trainers vorliegt.

7.2

Für Sachschäden wird keine Haftung übernommen.

7.3

Der Teilnehmer versichert, sportgesund zu sein. Eine ärztliche Untersuchung wird empfohlen.

7.4

Für gesundheitliche Risiken, auch unbekannter Art, wird keine Haftung übernommen.

7.5

Gesundheitliche Beschwerden sind unverzüglich mitzuteilen; das Training ist gegebenenfalls abzubrechen.

7.6

Bei Beeinträchtigung durch Alkohol, Medikamente oder andere Substanzen ist der Trainer berechtigt, das Training abzubrechen. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.

7.7

Der Trainer ist berechtigt, Teilnehmer aus trainingsrelevanten Gründen zu berühren.


8. Feiertage und Urlaub

8.1

An Feiertagen finden keine Gruppenkurse statt. Diese Zeiten werden nicht an das Vertragsende angehängt.
Urlaubszeiten im Sommer und Winter werden an das Vertragsende angehängt.


9. Schlussbestimmungen

9.1

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der Internetseite www.krosskraeftig.at bekanntgegeben.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Der Kunde bestätigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und akzeptiert diese im Rahmen der Registrierung im Webportal Premiumplaner.

Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Für Fehler wird keine Haftung übernommen.

Haftungshinweis:
Alle eingetragenen Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Hersteller bzw. Künstler.

Copyright:
Die Verwendung der Inhalte dieser Webseite ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Krosskräftig, Patrik Gmeiner, Hubermöser 687/2, 6863 Egg, untersagt.


TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR VEREINSANGEBOTE
Veranstalter:
Verein Krosskräftig – Förderung zur Gesundheit




1. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Bewegungseinheiten und Veranstaltungen, die vom Verein Krosskräftig – Förderung zur Gesundheit angeboten und durchgeführt werden.



2. Teilnahme
Die Teilnahme an den Bewegungseinheiten erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung.
Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, dass sie körperlich gesund sind und an den angebotenen Bewegungseinheiten teilnehmen können. Im Zweifelsfall wird eine ärztliche Abklärung empfohlen.



3. Teilnahmeberechtigung und Beiträge
Sofern für die Teilnahme an Bewegungseinheiten ein Mitgliedsbeitrag oder ein Teilnahmebeitrag vorgesehen ist, berechtigt dieser zur Teilnahme an der im jeweiligen Angebot vorgesehenen Anzahl an Bewegungseinheiten innerhalb des festgelegten Zeitraums.
Eine Nichtteilnahme an einzelnen Bewegungseinheiten, unabhängig vom Grund, begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung, Preisreduktion oder Nachholung.



4. Rückerstattung
Eine Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen oder Teilnahmebeiträgen ist grundsätzlich ausgeschlossen, ausgenommen gesetzlich zwingende Rücktrittsrechte oder eine ausdrücklich schriftlich vereinbarte Sonderregelung des Vereins.



5. Haftung
Die Teilnahme an sämtlichen Bewegungseinheiten erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Der Verein Krosskräftig – Förderung zur Gesundheit, dessen Funktionäre, Übungsleiter, Betreuer und sonstige mitwirkende Personen übernehmen keine Haftung für Unfälle, Verletzungen, gesundheitliche Schäden oder Folgeschäden, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen wird keine Haftung übernommen.



6. Verhalten und Anweisungen
Den Anweisungen der verantwortlichen Personen ist während der Bewegungseinheiten Folge zu leisten.
Bei Verstößen gegen Sicherheitsvorgaben oder bei gesundheitlichen Bedenken kann die Teilnahme an weiteren Bewegungseinheiten untersagt werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.



7. Foto- und Filmaufnahmen
Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass im Rahmen der Vereinsaktivitäten Foto- und Filmaufnahmen angefertigt und für vereinsbezogene Zwecke (z. B. Website, soziale Medien, Dokumentation) verwendet werden können.



8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt österreichisches Recht.