ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Geltungsbereich Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der jeweils gültigen Fassung, umfassen alle beteiligten Personengruppen und Nutzungsberechtigten von Krosskräftig, Patrik Gmeiner, Hubermöser 687/2, 6863 Egg 2. Vertragsbestimmungen – Mitgliedsvereinbarung 2.1 Vertrag Beim Online-Vertragsabschluss über eine Website bestätigt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche ,,Buchen‘‘ ein verbindliches Angebot des ausgewählten Vertrages. Die genauen Vertragsdetails sind für das Mitglied in seinem Kundenportal aufgelistet oder wurde per Anmeldebogen ausgefüllt. 2.1 Vertragsdauer Der Vertrag endet mit dem letzten Tag des lt. Tarif-Abo abonnierten Vertrag. Das bedeutet, dass der Vertrag mit Ablauf des letzten Tages der Mindestvertragslaufzeit endet. 2.2 Vertragskündigung Die Ausnahmen einer vorzeitigen Kündigung ist nur unter Punkt 3. Außerordentliche Vertragsauflösung möglich. 2.3 Zahlungsvereinbarung Das Mitglied ist zu einer Zahlung der lt. Tarif bezeichneten Leistungen verpflichtet. Der Mitgliedsbeitrag wird mittels SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. 2.4 Zahlungsverzug Gerät der Kunde mit den lt. Tarif vereinbarten Zahlungen mehr als vier Wochen in Verzug, werden sämtliche Zahlungen für den Rest der Vertragszeit sofort zur Zahlung fällig. Mahn- und Einbringungskosten werden je nach Aufwand berechnet. Betreibungskosten bei Zahlungsrückständen werden als Kosten gesondert und aufgeschlüsselt ausgewiesen. 2.5 Änderungen von Mitgliedsdaten Das Mitglied hat uns jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Anschrift, EMail-Adresse, Mobilnummer, Bankverbindung etc., unverzüglich mitzuteilen. 2.6 Rücktrittsrecht Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mittels Briefs oder E-Mail eine eindeutige Erklärung an (Krosskräftig, Patrik Gmeiner, Hubermöser 687, 6863 Egg oder patrikgmeiner17@gmail.com) senden. Für die Rückzahlung verwendet Krosskräftig dasselbe Zahlungsmittel, das Sie für die Einzahlung eingesetzt haben, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so muss der Betrag gezahlt werden, der dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen entspricht. 2.7 Nichtinanspruchnahme von Leistungen Grundsätzlich ist bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen von Krosskräftig keinerlei Reduktion oder Rückforderung von Beitragszahlungen sowie eine Anrechnung der versäumten Vertragszeit zu einem späteren Zeitpunkt möglich. 3. Außerordentliche Vertragsauflösung 3.1 Dauerhafte schwere gesundheitliche Beeinträchtigung Wird das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert, kann die versäumte Trainingszeit nach Vertragsende nachgeholt werden. Dauert die Verhinderung länger als 60 Tage, kann das Mitglied den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen. Als Nachweis für die Verhinderung ist die Bestätigung eines Allgemeinmediziners vorzulegen. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Vertrages. 3.2 Schwangerschaft lm Falle einer Schwangerschaft kann das Mitglied den Vertrag zum Ende des laufenden Kalendermonats auflösen. Als Nachweis ist eine ärztliche Bestätigung oder der Mutter-Kind-Pass vorzulegen. 3.3 Umzug Bei einem Umzug des Mitglieds außerhalb des Bundeslandes Vorarlberg kann das Mitglied den Vertrag zum Ende des laufenden Kalendermonats auflösen. Als Nachweis ist eine Meldebestätigung des neuen Wohnortes vorzulegen. 3.4 Abwicklung der außerordentlichen Vertragsauflösung Sollte ein angeführtes Ereignis eintreten, welches eine außerordentliche Vertragsauflösung zur Folge hat, kann ein schriftliches Ansuchen um außerordentliche Vertragsauflösung, an Krosskräftig gestellt werden. Mindestangaben sind: Name und Anschrift des Antragstellers, Begründung des Ansuchens und schriftliche Bestätigung. 4. Haftung für Schäden, Krankheiten und Verletzungen 4.1 Geräte und Equipment Die Benutzung der Equipments, Geräte bzw. der Anlagen von Krosskräftig erfolgen ausdrücklich auf eigene Gefahr. Für jegliche Schäden, welche ein Kunde im Zusammenhang mit der Benützung Equipments und Geräte die aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten entstehen, besteht seitens von Krosskräftig und deren Mitarbeiter keinerlei Haftung. Das Krosskräftig-Team übernimmt insbesondere keine Haftung für Verletzungen oder sonstige Gesundheitsbeeinträchtigungen, die ein Trainingsgast dadurch erleiden, dass er nicht körperlich gesund und nicht im Stande ist, mit der von ihm gewählten Trainingsart oder Intensität zu trainieren. Das Krosskräftig-Team ersucht alle Trainingsgäste, das Training stets nach den individuellen körperlichen und konstitutionellen Fähigkeiten auszurichten. Die Haftung für Schäden aus einer Überforderung oder Überanstrengung, wie auch durch falsche, nicht der ursprünglichen Nutzung von Inventar von Krosskräftig entstandene Schäden, können daher in keinen Fall übernommen werden. 4.2 Trainieren mit Krankheitssymptomen In Sinne einer Epidemiologischen Prävention bitten wir sie, auch bei leichten Krankheitssymptomen, wie Husten, Schnupfen usw., auf ein Training zu verzichten. Die anwesenden Mitarbeiter haben das Recht Mitglieder, bei Anzeichen von Krankheitssymptomen, temporär, ein Training zu untersagen. 4.3 Verlust von Wertgegenständen Für den Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Wertgegenständen wird nicht gehaftet. Der Kunde hat die Möglichkeit, Wertgegenstände zuhause zu lassen. 5. Einverständniserklärung Foto und Filmaufnahmen: 5.1 Foto und Filmaufnahmen Der/die Mitglieder erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zu Bildaufnahmen seiner/ ihrer Person. Er/ Sie nimmt zur Kenntnis, dass diese Zustimmung unentgeltlich erfolgt. Weiters erteilt der/die Abgebildete sein Einverständnis, dass dessen Bildaufnahmen zum Zweck von Werbung (z.B. Berichterstattung, Bewerbung, Nachberichterstattung, Dokumentation, Galerie, Zeitschrift) bzw auch in elektronischen Medien (z.B. TV, Facebook, Website, Instagram, Google usw.) veröffentlicht werden können. Das Fotografieren und Filmen auf Veranstaltungen ist nicht nur urheber- sondern auch datenschutzrechtlich relevant. Die dadurch stattfindende Verarbeitung (Erhebung und etwaig Veröffentlichung) der personenbezogenen Daten (Fotos, Filme) stellt üblicherweise ein berechtigtes Dokumentationsinteresse des Veranstalters dar (Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO). 6. Krosskräftig-Ordnung 6.1 Trainingsutensilien Die Grundausstattung an Trainingsutensilien zählen neben einer bequemen Trainingsbekleidung (Sporthose und T-Shirt bzw. Trainingsanzug), stabilen Turnschuhe,(keinesfalls Barfuß) mit einer robusten Ballendämpfung sowie ein Handtuch, welches aus hygienetechnischen Gründen für den Trainingsbetrieb zwingend vorgeschrieben ist. Das Trainieren mit freiem bzw. nur teilweise bekleidetem Oberkörper ist nicht erlaubt. 6.2 Schweißtuch (Handtuch) Aus hygienischen Gründen ist die Benützung der Trainingsgeräte, Matten, Bänke und sonstigen nutzbaren Trainingsutensilien nur mit handtuchgroßen Schweißtuch zu empfehlen 6.3 Handhabung von Trainingsgeräten und Trainingsutensilien Trainingsgeräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend benutzt werden. Alle Trainingsgäste und Mitglieder, müssen ihr Training stets nach den individuellen körperlichen und konstitutionellen Fähigkeiten ausrichten. Die falsche Nutzung von Trainingsgeräten gefährdet den Nutzer, Dritte und die dauerhafte Funktion der Trainingsgeräte. Sollte ein Trainingsgast oder Mitglied keine Kenntnis über die fachgerechte Handhabung der Trainingsgeräte haben, ist die temporäre Buchung des Betreuungspaketes (Personaltraining) welches auf der Homepage, www.krosskraeftig.at zu finden ist zwingend vorgeschrieben. Die notwendigen Fähigkeiten können auf der Homepage über ein Personaltraining erworben werden. 6.4 Mitbringen von Begleitpersonen Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren in ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Im Einzelfall kann das aber mit dem anwesenden Mitarbeiter abgeklärt werden. Von dieser Regelung sind Mitarbeiter ausgenommen. 7. Haftungsausschlusserklärung In- und Outdoortraining 7.1. Meine Teilnahme am Training von Fitnesstrainer Patrik Gmeiner erfolgt freiwillig, auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. 7.1. Ich verzichte hiermit ausdrücklich auf sämtliche Ansprüche – gleich welcher Art – aus Schadensfällen, Verletzungen oder Folgeschäden • die im Zusammenhang mit meiner Teilnahme am Training oder • bei der Durchführung von Testverfahren zur Ermittlung der körperlichen Fitness eintreten könnten, es sei denn, der Trainer handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. 7.2 Auch für Sachschäden wird eine Haftung vonseiten des Trainers ausgeschlossen. 7.3 Ich versichere, sportgesund zu sein. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich anderenfalls nicht am Training teilnehmen darf und eine ärztliche Untersuchung von Vorteil wäre. 7.4 Für gesundheitliche Risiken, auch solche, die mir selbst aktuell nicht bekannt sind, übernimmt der Trainer im Falle eines Unfalls oder Schadens keine Haftung. 7.5 Jede Erkrankung und auch plötzliche Befindlichkeitsänderungen wie Übelkeit, Schwindel, Schmerz, Herzrasen oder Ähnlichem werde ich sofort dem Trainer mitteilen und gegebenenfalls das Training abbrechen. 7.6 Ich bestätige Geistes klar zu sein und meine Sinneswahrnehmung weder durch Medikamente, Alkohol oder sonstige Rauschmittel beeinträchtigt ist. Der Trainer hat das Recht das Training abzubrechen, sollte er eine Beeinträchtigung bemerken. Eine Rückerstattung für die Trainingseinheit ist in dem Fall ausgeschlossen. 7.7 Dem Trainer ist es gestattet mich aus rein trainingsrelevanten Zwecken, wie zum Beispiel einer Haltungskorrektur, manuellem Widerstand oder Ähnlichem, zu berühren. 8.8 Mir ist bewusst, dass es sich hierbei nicht um ein heiltherapeutisches Training handelt. Es werden außerdem keine Diagnosen gestellt. 8. Feiertage und Urlaub 8.1 An Feiertagen finden keine Gruppenkurse statt, diese werden nicht an das Vertragsende angehängt. Die Urlaubszeit im Sommer/Winter wird an das Vertragsende angehängt. 9. Schlussbestimmungen 9.1 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf meiner Internetseite www.krosskraeftig.at bekanntgegeben. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie deren übrige Bestimmungen unberührt. Ich habe mich über den Inhalt dieser Haftungsausschlusserklärung vollständig informiert, indem ich diese gelesen sowie Unklarheiten mit Krosskräftig schriftlich besprochen habe. Mit meiner AGB und Datenschutzeinwilligung beim Registrieren des Webportals Premiumplaner erkläre ich mich einverstanden. Alle Informationen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen sowie aktuellem Kenntnisstand. Für Fehler kann keine Haftung übernommen werden. Haftungshinweis: Alle eingetragenen Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Hersteller bzw. Künstler. Copyright: Die Verwendung des Materials dieser Webseite ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zusage von Krosskräftig, Patrik Gmeiner, Hubermöser 687/2 6863 Egg ausnahmslos verboten